Empfiehl Belegschmied weiter und verdiene jeden Monat mit
25 % von jeder Zahlung der Betriebe, die über Sie kommen. Nicht einmalig, sondern Monat für Monat, solange sie Kunde bleiben. Ihr Kontakt bekommt 50 % Rabatt auf seinen ersten bezahlten Monat.
Warum sich das gerade jetzt lohnt
Empfangen können muss E-Rechnungen praktisch jeder Betrieb schon seit 2025. Die Versandpflicht kommt ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Jeder kleine B2B-Betrieb in Deutschland muss also etwas tun, die meisten wissen nur noch nicht, was. Wer in diesem Umfeld ohnehin berät, betreut oder schreibt, hat den Zugang zu genau diesen Betrieben – und die Empfehlung kostet ihn nichts, weil sein Kontakt den halben ersten Monat spart.
Für wen das Programm gedacht ist
IT-Dienstleister und Systemhäuser
Sie betreuen die Rechner Ihrer Kunden und werden sowieso gefragt, wie das mit der E-Rechnung läuft. Statt selbst zu basteln, empfehlen Sie weiter.
Bürodienstleister und Berater
Sie machen Büroorganisation, Angebotswesen oder Prozessberatung für kleine Betriebe. Die Umstellung auf E-Rechnung steht bei fast jedem Mandat an.
Verbände, Innungen und Netzwerke
Ihre Mitglieder brauchen bis 2028 alle eine Lösung. Ein Empfehlungscode für die Mitgliederinfo ist schneller aufgesetzt als ein eigenes Merkblatt.
Websites, Blogs und Vergleichsportale
Sie schreiben über Buchhaltung, Handwerkssoftware oder die E-Rechnungspflicht. Ihr Link trägt den Code, die Zuordnung hält 60 Tage.
So läuft es ab
Bewerben und freigeschaltet werden
Formular unten ausfüllen, wir schauen es uns an und melden uns. Nach der Freigabe bekommen Sie Ihren Empfehlungscode und Ihren Link.
Weiterempfehlen
Link teilen oder den Code weitergeben. Der Betrieb trägt ihn bei der Registrierung ein, oder er kommt über Ihren Link und wir erkennen ihn automatisch.
Jeden Monat mitverdienen
Sobald der Betrieb zahlt, entsteht Ihre Provision. Nicht einmalig, sondern bei jeder weiteren Zahlung, solange er Kunde bleibt.
Konditionen im Klartext
- Provision
- 25 % von jeder Zahlung des geworbenen Betriebs
- Laufzeit
- wiederkehrend, solange der Betrieb zahlt
- Berechnungsgrundlage
- tatsächlich gezahlter Nettobetrag
- Sperrfrist
- 30 Tage je Zahlung, danach auszahlbar
- Auszahlung
- monatlich ab 25 € Guthaben, per Überweisung
- Abrechnung
- Ihre Rechnung an uns oder Gutschriftverfahren
- Zuordnung
- Link 60 Tage im Browser, oder Code bei der Registrierung
- Vorteil für Ihren Kontakt
- 50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat
Was das konkret bedeutet
Ein Betrieb im Pro-Plan zahlt 29 € im Monat. Ihre Provision daraus: 7,25 € monatlich, solange er bleibt. Im Business-Plan (99 €) sind es 24,75 €.
Gerechnet auf den tatsächlich gezahlten Nettobetrag. Im ersten bezahlten Monat zahlt Ihr Kontakt dank Rabatt nur die Hälfte, entsprechend halbiert sich dort auch Ihre Provision.
Fertige Texte zum Weitergeben
Kopieren, IHR-CODE durch Ihren Code ersetzen, fertig. Nach der Freischaltung schicken wir Ihnen dazu Logo, Screenshots und einen einseitigen Überblick als PDF.
E-Mail an einen Kunden
Hallo [Name], kurz zur E-Rechnung: ab 2028 muss jeder Betrieb seine Rechnungen im strukturierten Format verschicken, große Betriebe schon ab 2027. Empfangen können muss man sie bereits seit 2025. Ich nutze dafür Belegschmied und kann es Ihnen empfehlen. Der Vorteil: Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter wie bisher in Word, Excel oder Ihrer Branchensoftware und setzen beim Versand nur eine zusätzliche Adresse in CC. Daraus wird automatisch die konforme E-Rechnung. Wenn Sie sich über diesen Link registrieren, bekommen Sie 50 % Rabatt auf Ihren ersten bezahlten Monat: https://belegschmied.de/?ref=IHR-CODE Viele Grüße
Kurztext für Website oder Newsletter
E-Rechnungspflicht ohne Softwarewechsel: Mit Belegschmied schreiben Sie Ihre Rechnungen weiter in Word, Excel oder Ihrer Branchensoftware. Eine zusätzliche Adresse in CC beim Versand genügt, daraus entsteht die konforme E-Rechnung nach EN 16931, inklusive GoBD-Archiv und DATEV-Export. Über unseren Link gibt es 50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat: https://belegschmied.de/?ref=IHR-CODE
Kurzer Beitrag für LinkedIn oder Facebook
Ab 2028 muss jeder B2B-Betrieb E-Rechnungen verschicken können. Wer jetzt anfängt, hat den Stress hinter sich, bevor es Pflicht wird. Was ich empfehle: Belegschmied. Rechnung wie gewohnt als PDF schreiben, eine Adresse in CC, fertig ist die E-Rechnung. Kein Softwarewechsel, keine Schulung. 50 % auf den ersten bezahlten Monat über diesen Link: https://belegschmied.de/?ref=IHR-CODE
Für Steuerberater gilt das Programm nicht. § 9 StBerG verbietet die Annahme von Provisionen für vermittelte Aufträge. Für Kanzleien gibt es den kostenlosen Zugang zu den Mandanten-Workspaces und eine individuelle Absprache: Seite für Steuerberater.
Als Partner bewerben
Dauert zwei Minuten. Wir schauen uns jede Bewerbung an und melden uns innerhalb weniger Tage mit Ihrem Code zurück.
Häufige Fragen zum Partnerprogramm
Wie lange bekomme ich Provision für einen geworbenen Betrieb?
Solange er zahlt. Es gibt keine Deckelung nach zwölf Monaten und keinen Einmalbetrag. Kündigt der Betrieb sein Abo, enden die Provisionen mit der letzten Zahlung; bereits entstandene bleiben Ihnen erhalten.
Wann wird ausgezahlt?
Jede Provision hat 30 Tage Sperrfrist, damit Rückerstattungen und Rückbuchungen abgedeckt sind. Danach fließt sie in die nächste monatliche Auszahlung, sobald Ihr Guthaben 25 € erreicht. Darunter bleibt es stehen und wird vorgetragen.
Wie wird ein Kunde mir zugeordnet?
Auf zwei Wegen: über Ihren Link, der den Code 60 Tage im Browser des Besuchers hinterlegt, oder über die Eingabe Ihres Codes bei der Registrierung. Kommt beides zusammen und widerspricht sich, gewinnt der eingegebene Code. Die Zuordnung hängt am Betrieb, nicht an der Person, und sie ist unveränderlich: wer einmal zugeordnet ist, bleibt es.
Was hat der geworbene Betrieb davon?
50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat. Bei Pro, Business und Enterprise kommt der Rabatt nach den 30 kostenlosen Testtagen auf die erste echte Rechnung, bei Empfang sofort.
Ich bin Steuerberater. Kann ich mitmachen?
Als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft nicht: § 9 StBerG verbietet die Annahme von Provisionen für die Vermittlung von Aufträgen. Für Kanzleien gibt es stattdessen den kostenlosen Kanzlei-Zugang und eine individuell abgestimmte Zusammenarbeit, siehe unsere Seite für Steuerberater.
Kann ich mich selbst werben?
Nein. Eigenbestellungen und Anmeldungen aus dem eigenen Betrieb sind ausgeschlossen. Wir erkennen den offensichtlichen Fall automatisch und halten die Auszahlung an, bis er geklärt ist.
Muss ich eine Rechnung stellen?
Sie können. Alternativ rechnen wir per Gutschrift ab, dann müssen Sie nichts tun. Wenn Sie in einem anderen EU-Land sitzen und eine USt-IdNr. haben, läuft es im Reverse-Charge-Verfahren. Die Details stehen in den Partnerbedingungen, die Sie bei der Freischaltung bekommen.