Empfiehl Belegschmied weiter und verdiene jeden Monat mit
25 % von jeder Zahlung der Betriebe, die über dich kommen. Nicht einmalig, sondern Monat für Monat, solange sie Kunde bleiben. Dein Kontakt bekommt 50 % Rabatt auf seinen ersten bezahlten Monat.
Warum sich das gerade jetzt lohnt
Empfangen können muss E-Rechnungen praktisch jeder Betrieb schon seit 2025. Die Versandpflicht kommt ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Jeder kleine B2B-Betrieb in Deutschland muss also etwas tun, die meisten wissen nur noch nicht, was. Wer in diesem Umfeld ohnehin berät, betreut oder schreibt, hat den Zugang zu genau diesen Betrieben – und die Empfehlung kostet ihn nichts, weil sein Kontakt den halben ersten Monat spart.
Für wen das Programm gedacht ist
IT-Dienstleister und Systemhäuser
Du betreust die Rechner deiner Kunden und wirst sowieso gefragt, wie das mit der E-Rechnung läuft. Statt selbst zu basteln, empfiehlst du weiter.
Bürodienstleister und Berater
Du machst Büroorganisation, Angebotswesen oder Prozessberatung für kleine Betriebe. Die Umstellung auf E-Rechnung steht bei fast jedem Mandat an.
Verbände, Innungen und Netzwerke
Deine Mitglieder brauchen bis 2028 alle eine Lösung. Ein Empfehlungscode für die Mitgliederinfo ist schneller aufgesetzt als ein eigenes Merkblatt.
Websites, Blogs und Vergleichsportale
Du schreibst über Buchhaltung, Handwerkssoftware oder die E-Rechnungspflicht. Dein Link trägt den Code, die Zuordnung hält 60 Tage.
So läuft es ab
Bewerben und freigeschaltet werden
Formular unten ausfüllen, wir schauen es uns an und melden uns. Nach der Freigabe bekommst du deinen Empfehlungscode und deinen Link.
Weiterempfehlen
Link teilen oder den Code weitergeben. Der Betrieb trägt ihn bei der Registrierung ein, oder er kommt über deinen Link und wir erkennen ihn automatisch.
Jeden Monat mitverdienen
Sobald der Betrieb zahlt, entsteht deine Provision. Nicht einmalig, sondern bei jeder weiteren Zahlung, solange er Kunde bleibt.
Konditionen im Klartext
- Provision
- 25 % von jeder Zahlung des geworbenen Betriebs
- Laufzeit
- wiederkehrend, solange der Betrieb zahlt
- Berechnungsgrundlage
- tatsächlich gezahlter Nettobetrag
- Sperrfrist
- 30 Tage je Zahlung, danach auszahlbar
- Auszahlung
- monatlich ab 25 € Guthaben, per Überweisung
- Abrechnung
- deine Rechnung an uns oder Gutschriftverfahren
- Zuordnung
- Link 60 Tage im Browser, oder Code bei der Registrierung
- Vorteil für deinen Kontakt
- 50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat
Was das konkret bedeutet
Ein Betrieb im Pro-Plan zahlt 29 € im Monat. Deine Provision daraus: 7,25 € monatlich, solange er bleibt. Im Business-Plan (99 €) sind es 24,75 €.
Gerechnet auf den tatsächlich gezahlten Nettobetrag. Im ersten bezahlten Monat zahlt dein Kontakt dank Rabatt nur die Hälfte, entsprechend halbiert sich dort auch deine Provision.
Fertige Texte zum Weitergeben
Kopieren, DEIN-CODE durch deinen Code ersetzen, fertig. Nach der Freischaltung schicken wir dir dazu Logo, Screenshots und einen einseitigen Überblick als PDF.
E-Mail an einen Kunden
Hallo [Name], kurz zur E-Rechnung: ab 2028 muss jeder Betrieb seine Rechnungen im strukturierten Format verschicken, große Betriebe schon ab 2027. Empfangen können muss man sie bereits seit 2025. Ich nutze dafür Belegschmied und kann es dir empfehlen. Der Vorteil: du schreibst deine Rechnungen weiter wie bisher in Word, Excel oder deiner Branchensoftware und setzt beim Versand nur eine zusätzliche Adresse in CC. Daraus wird automatisch die konforme E-Rechnung. Wenn du dich über diesen Link registrierst, bekommst du 50 % Rabatt auf deinen ersten bezahlten Monat: https://belegschmied.de/?ref=DEIN-CODE Viele Grüße
Kurztext für Website oder Newsletter
E-Rechnungspflicht ohne Softwarewechsel: Mit Belegschmied schreibst du deine Rechnungen weiter in Word, Excel oder deiner Branchensoftware. Eine zusätzliche Adresse in CC beim Versand genügt, daraus entsteht die konforme E-Rechnung nach EN 16931, inklusive GoBD-Archiv und DATEV-Export. Über unseren Link gibt es 50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat: https://belegschmied.de/?ref=DEIN-CODE
Kurzer Beitrag für LinkedIn oder Facebook
Ab 2028 muss jeder B2B-Betrieb E-Rechnungen verschicken können. Wer jetzt anfängt, hat den Stress hinter sich, bevor es Pflicht wird. Was ich empfehle: Belegschmied. Rechnung wie gewohnt als PDF schreiben, eine Adresse in CC, fertig ist die E-Rechnung. Kein Softwarewechsel, keine Schulung. 50 % auf den ersten bezahlten Monat über diesen Link: https://belegschmied.de/?ref=DEIN-CODE
Für Steuerberater gilt das Programm nicht. § 9 StBerG verbietet die Annahme von Provisionen für vermittelte Aufträge. Für Kanzleien gibt es den kostenlosen Zugang zu den Mandanten-Workspaces und eine individuelle Absprache: Seite für Steuerberater.
Als Partner bewerben
Dauert zwei Minuten. Wir schauen uns jede Bewerbung an und melden uns innerhalb weniger Tage mit deinem Code zurück.
Häufige Fragen zum Partnerprogramm
Wie lange bekomme ich Provision für einen geworbenen Betrieb?
Solange er zahlt. Es gibt keine Deckelung nach zwölf Monaten und keinen Einmalbetrag. Kündigt der Betrieb sein Abo, enden die Provisionen mit der letzten Zahlung; bereits entstandene bleiben dir erhalten.
Wann wird ausgezahlt?
Jede Provision hat 30 Tage Sperrfrist, damit Rückerstattungen und Rückbuchungen abgedeckt sind. Danach fließt sie in die nächste monatliche Auszahlung, sobald dein Guthaben 25 € erreicht. Darunter bleibt es stehen und wird vorgetragen.
Wie wird ein Kunde mir zugeordnet?
Auf zwei Wegen: über deinen Link, der den Code 60 Tage im Browser des Besuchers hinterlegt, oder über die Eingabe deines Codes bei der Registrierung. Kommt beides zusammen und widerspricht sich, gewinnt der eingegebene Code. Die Zuordnung hängt am Betrieb, nicht an der Person, und sie ist unveränderlich: wer einmal zugeordnet ist, bleibt es.
Was hat der geworbene Betrieb davon?
50 % Rabatt auf den ersten bezahlten Monat. Bei Pro, Business und Enterprise kommt der Rabatt nach den 30 kostenlosen Testtagen auf die erste echte Rechnung, bei Empfang sofort.
Ich bin Steuerberater. Kann ich mitmachen?
Als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft nicht: § 9 StBerG verbietet die Annahme von Provisionen für die Vermittlung von Aufträgen. Für Kanzleien gibt es stattdessen den kostenlosen Kanzlei-Zugang und eine individuell abgestimmte Zusammenarbeit, siehe unsere Seite für Steuerberater.
Kann ich mich selbst werben?
Nein. Eigenbestellungen und Anmeldungen aus dem eigenen Betrieb sind ausgeschlossen. Wir erkennen den offensichtlichen Fall automatisch und halten die Auszahlung an, bis er geklärt ist.
Muss ich eine Rechnung stellen?
Du kannst. Alternativ rechnen wir per Gutschrift ab, dann brauchst du nichts zu tun. Wenn du in einem anderen EU-Land sitzt und eine USt-IdNr. hast, läuft es im Reverse-Charge-Verfahren. Die Details stehen in den Partnerbedingungen, die du bei der Freischaltung bekommst.