E-Rechnungs-Fehler nachschlagen
Wenn eine E-Rechnung abgelehnt wird, steht in der Meldung meist nur ein Regel-Code wie BR-DE-15. Hier findest du zu den praxisrelevanten Regeln, was sie verlangen, warum sie brechen und was zu tun ist. Der zitierte Regeltext stammt wörtlich aus dem Prüfregelwerk, das auch Behörden und große Rechnungsempfänger einsetzen.
XRechnung 3.0
Deutsche Ausprägung – strenger als die europäische Norm. Gilt nur für XRechnungen.
- BR-DE-2Ansprechpartner des Verkäufers fehltnur XRechnung
Die XRechnung verlangt eine Kontaktgruppe beim Verkäufer (BG-6) mit Name, Telefon und E-Mail. Warum Briefkopfangaben dafür nicht genügen.
- BR-DE-15Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID fehltnur XRechnung
Die XRechnung verlangt zwingend eine Käuferreferenz (BT-10). Was dort hineingehört, wenn dein Kunde keine Behörde ist, und wie du die Angabe dauerhaft loswirst.
EN 16931
Europäische Norm – gilt für ZUGFeRD und XRechnung gleichermaßen.
- BR-CO-17Umsatzsteuer pro Steuersatz stimmt nicht
Die Steuer je Steuersatz muss sich exakt aus Bemessungsgrundlage mal Satz ergeben, auf zwei Stellen gerundet. Warum das an der Rundung scheitert und nicht am Rechnen.
- BR-CO-25Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingungen fehlen
Sobald ein Betrag zu zahlen ist, verlangt EN 16931 entweder ein Fälligkeitsdatum oder eine Zahlungsbedingung. Warum „zahlbar sofort“ im PDF nicht reicht.
- BR-CO-26Keine eindeutige Kennung des Verkäufers
EN 16931 verlangt mindestens eine eindeutige Verkäufer-Kennung: USt-IdNr., Handelsregisternummer oder Verkäufer-ID. Was Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. eintragen.
PEPPOL
Zusätzliche Regeln aus dem PEPPOL-Netzwerk.
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