Gilt die E-Rechnungspflicht auch zwischen Konzerngesellschaften?
Zwischen rechtlich selbständigen Gesellschaften ja: Das sind Rechnungen zwischen Unternehmern und damit ganz normal betroffen. Anders liegt es innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft, wo Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft als Innenumsätze gelten und keine Rechnung im Sinne des UStG erfordern. Ob Ihre Struktur eine Organschaft ist, gehört zu Ihrem Steuerberater.
Zuletzt geprüft: 2026-08-31
Warum ausgerechnet hier viele Rechnungen außerhalb des ERP entstehen
Konzerninterne Abrechnungen sind ein Klassiker unter den Schattenrechnungen. Umlagen, Weiterberechnungen von Fremdleistungen, Managementgebühren, Kostenteilungen zwischen Standorten: Das sind Vorgänge, die im führenden System keinen Artikelstamm und keine Preisfindung haben, weil sie kein Verkauf sind. Sie entstehen in einer Tabelle, werden einmal im Quartal aufbereitet und als PDF verschickt.
Genau diese Rechnungen sind ab dem Stichtag betroffen, sofern es sich um Umsätze zwischen selbständigen Unternehmen handelt. Dass der Empfänger zum selben Konzern gehört, ändert daran nichts.
Wo die Ausnahme liegt
Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft gelten die beteiligten Gesellschaften umsatzsteuerlich als ein Unternehmen. Leistungen zwischen ihnen sind Innenumsätze und nicht steuerbar; wo keine Rechnung im Sinne des UStG nötig ist, greift auch die E-Rechnungspflicht nicht.
Das ist allerdings keine Ausnahme, die man sich selbst zuspricht. Ob eine Organschaft vorliegt, hängt an finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie einen ganzen Rechnungsstrom aus dem Projekt herausnehmen.
Der pragmatische Weg
Für alle konzerninternen Rechnungen, die keine Innenumsätze sind, gilt dasselbe wie für jede andere Rechnung außerhalb des Systems: Die Abrechnung darf weiter in der gewohnten Tabelle entstehen, wenn dahinter eine Schicht die strukturierten Daten erzeugt, gegen EN 16931 prüft und zustellt. Ausführlich beschrieben in Manuell erstellte Rechnungen und die E-Rechnungspflicht.
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