BR-53EN 16931

BR-53: USt-Betrag in Buchungswährung fehlt

Wenn eine abweichende USt-Buchungswährung (BT-6) angegeben ist, muss der Steuerbetrag auch in dieser Währung (BT-111) stehen. Meist ist BT-6 versehentlich gesetzt.

Regeltext im Prüfregelwerk

If the VAT accounting currency code (BT-6) is present, then the Invoice total VAT amount in accounting currency (BT-111) shall be provided.

BT-6BT-111

Diese Regel betrifft einen Sonderfall: Rechnungen, die in einer anderen Währung fakturiert werden, als die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt abgerechnet wird. Wer nur in EUR arbeitet, sieht sie fast nie zu Recht.

Was die Regel prüft

Das Feld BT-6 (VAT accounting currency code) nennt die Währung, in der die Umsatzsteuer verbucht wird, falls sie von der Rechnungswährung (BT-5) abweicht. BT steht für Business Term, das nummerierte Feld der Norm. Ist BT-6 gesetzt, muss die Rechnung den Gesamtsteuerbetrag zusätzlich in genau dieser Währung ausweisen: das ist BT-111.

Im CII-Format heißt das konkret: Neben ram:TaxCurrencyCode muss in der Summenzeile ein zweites ram:TaxTotalAmount stehen, dessen currencyID-Attribut der Buchungswährung entspricht. Beispiel: Rechnung in USD, Steuer in EUR, also zwei TaxTotalAmount-Elemente, eins mit currencyID="USD", eins mit currencyID="EUR".

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Der mit Abstand häufigste Auslöser: BT-6 ist gesetzt, obwohl es gar keinen Grund dafür gibt. Manche Systeme schreiben die Rechnungswährung stumpf in beide Felder („EUR" in BT-5 und BT-6), liefern aber nur ein TaxTotalAmount. Dann greift BR-53, und bei PEPPOL zusätzlich R005, weil beide Währungen identisch sind.

Der zweite Fall ist der echte Fremdwährungsfall: Die Rechnung läuft in USD oder CHF, die Software rechnet den Steuerbetrag aber nicht in EUR um beziehungsweise schreibt den umgerechneten Betrag nicht in die XML.

So behebst du den Fehler

Zuerst klären: Brauchst du BT-6 überhaupt? Wenn Rechnungswährung und Steuerwährung gleich sind (der Normalfall bei deutschen Inlandsrechnungen in EUR), lass BT-6 komplett weg, dann entfällt auch die Pflicht zu BT-111.

Nur wenn du tatsächlich in Fremdwährung fakturierst und die USt in EUR abführst: Rechne den Steuerbetrag mit deinem Umrechnungskurs in EUR um und übermittle beide TaxTotalAmount-Elemente mit korrekt gesetzten currencyID-Attributen.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  <ram:InvoiceCurrencyCode>USD</ram:InvoiceCurrencyCode>
  <ram:TaxCurrencyCode>EUR</ram:TaxCurrencyCode>
  <!-- … -->
  <ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation>
    <!-- verletzt BR-53: nur der USD-Betrag, BT-111 in EUR fehlt -->
    <ram:TaxTotalAmount currencyID="USD">190.00</ram:TaxTotalAmount>
  </ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation>
</ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
<ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation>
  <ram:TaxTotalAmount currencyID="USD">190.00</ram:TaxTotalAmount>
  <ram:TaxTotalAmount currencyID="EUR">175.42</ram:TaxTotalAmount>
</ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation>

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