BR-DEC-02: Basisbetrag des Nachlasses mit mehr als zwei Nachkommastellen
Der Basisbetrag eines Nachlasses auf Dokumentenebene (BT-93) darf höchstens zwei Nachkommastellen haben. Häufigster Auslöser: die Software übernimmt die intern geführte Zwischensumme ungerundet als Rabattbasis.
The allowed maximum number of decimals for the Document level allowance base amount (BT-93) is 2.
BT-93 ist ein optionales Feld, das viele Rechnungen gar nicht führen. Wenn BR-DEC-02 auftaucht, hat eine Software den Rabatt „mit Herleitung" ausgegeben und dabei die Basis nicht gerundet.
Was die Regel prüft
BT-93 (BT = Business Term, das nummerierte Feld der Norm) ist der Grundbetrag, auf den sich ein Nachlass auf Dokumentenebene bezieht. Zusammen mit dem Prozentsatz (BT-94) macht er nachvollziehbar, wie der Nachlassbetrag (BT-92) zustande kommt: Basis × Prozentsatz = Betrag. Die Regel prüft nur die Schreibweise des Basisbetrags: maximal zwei Zeichen nach dem Dezimalpunkt. 1250.00 ist zulässig, 1250.004 nicht.
Wichtig: Basis und Prozentsatz sind optional. Pflicht am Nachlass ist nur der Betrag selbst (BR-31) und ein Grund oder Grund-Code.
Warum sie in der Praxis fehlschlägt
Die Basis eines Dokumentrabatts ist meist die Summe der Positionsnettobeträge. Führt die Software diese Zwischensumme intern mit voller Gleitkomma-Genauigkeit, etwa weil Positionsbeträge aus Menge × Einzelpreis mit vier Nachkommastellen entstehen, und schreibt sie ungerundet als BT-93 in die XML, schlägt die Regel an. Der eigentliche Rabattbetrag BT-92 kann dabei völlig korrekt gerundet sein, die Meldung betrifft dann nur die Herleitung.
So behebst du den Fehler
Runde die Basis auf zwei Nachkommastellen oder, wenn deine Software die Herleitung nicht sauber ausgeben kann, lass BT-93 und BT-94 einfach weg und gib nur den fertigen Nachlassbetrag an. Das ist normkonform und umgeht das Problem vollständig. Wenn du Basis und Prozentsatz behältst, achte darauf, dass gerundete Basis × Prozentsatz weiterhin den angegebenen Betrag ergibt, im PEPPOL-Umfeld wird genau das zusätzlich geprüft (PEPPOL-EN16931-R040). Belegschmied gibt Beträge grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen aus.
XML-Beispiel: vorher und nachher
<ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
<ram:ChargeIndicator><udt:Indicator>false</udt:Indicator></ram:ChargeIndicator>
<ram:CalculationPercent>2.00</ram:CalculationPercent>
<!-- verletzt BR-DEC-02: Basisbetrag mit vier Nachkommastellen -->
<ram:BasisAmount>1250.0048</ram:BasisAmount>
<ram:ActualAmount>25.00</ram:ActualAmount>
<ram:Reason>Aktionsnachlass</ram:Reason>
</ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
Korrigiert:
<ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
<ram:ChargeIndicator><udt:Indicator>false</udt:Indicator></ram:ChargeIndicator>
<ram:CalculationPercent>2.00</ram:CalculationPercent>
<ram:BasisAmount>1250.00</ram:BasisAmount>
<ram:ActualAmount>25.00</ram:ActualAmount>
<ram:Reason>Aktionsnachlass</ram:Reason>
</ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
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Regeln, die oft zusammen auftreten
- BR-31 – BR-31: Nachlass auf Dokumentenebene ohne Betrag
- BR-CO-11 – BR-CO-11: Nachlasssumme passt nicht zu den einzelnen Nachlässen
- BR-DEC-01 – BR-DEC-01: Nachlass auf Dokumentenebene mit mehr als zwei Nachkommastellen
- PEPPOL-EN16931-R040 – PEPPOL-EN16931-R040: Abschlagsbetrag passt nicht zu Basis und Prozentsatz