BR-G-01EN 16931

BR-G-01: Export-Positionen ohne USt-Aufschlüsselung der Kategorie G

Die Rechnung enthält Positionen, Nachlässe oder Zuschläge mit der USt-Kategorie G (Ausfuhr außerhalb der EU), aber keine oder mehrere zugehörige Aufschlüsselungsgruppen. Verlangt ist genau eine.

Regeltext im Prüfregelwerk

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25), a Document level allowance (BG-20) or a Document level charge (BG-21) where the VAT category code (BT-151, BT-95 or BT-102) is "Export outside the EU" shall contain in the VAT breakdown (BG-23) exactly one VAT category code (BT-118) equal with "Export outside the EU".

BG-25BG-20BG-21BT-151BT-95BT-102BG-23BT-118

BR-G-01 ist die Einstiegsregel der G-Serie: Sie stellt sicher, dass Exportumsätze im Steuerteil der Rechnung überhaupt auftauchen. Die Detailprüfungen (Steuersatz, Summen, Befreiungsgrund) übernehmen BR-G-05 bis BR-G-10.

Was die Regel prüft

Die Kategorie G steht für „Export outside the EU": die steuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Land außerhalb der EU (§6 UStG), etwa in die Schweiz, nach Großbritannien oder in die USA. Sobald diese Kategorie irgendwo in der Rechnung vorkommt, sei es an einer Rechnungszeile (BT-151; BT = Business Term, das nummerierte Feld der Norm EN 16931), einem Nachlass auf Dokumentenebene (BT-95) oder einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-102), muss die Umsatzsteuer-Aufschlüsselung (BG-23) genau eine Gruppe mit dem Kategorie-Code G (BT-118) enthalten. Nicht null, nicht zwei: genau eine.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Der häufigste Auslöser: Die Software baut die Aufschlüsselung nur aus den vorkommenden Steuersätzen auf und lässt 0-%-Kategorien weg, weil dort „keine Steuer anfällt". Die G-Positionen stehen dann in den Zeilen, im Steuerteil fehlt ihre Gruppe aber komplett.

Zweiter Fall: Es entstehen zwei G-Gruppen, etwa weil ein Konverter pro Position eine eigene Aufschlüsselungszeile schreibt statt gleiche Kategorien zusammenzufassen, oder weil Positionen und ein Export-Zuschlag getrennt aufsummiert werden.

Dritter Fall: Verwechslung der Kategorie. Eine Lieferung an einen Unternehmer in Österreich ist keine Ausfuhr (G), sondern eine innergemeinschaftliche Lieferung (Kategorie K, BR-IC-Serie). Wer beides mischt, bekommt Folgefehler in beiden Serien.

So behebst du den Fehler

Leg im Steuerteil genau eine Aufschlüsselungsgruppe mit Kategorie G an: Bemessungsgrundlage ist die Summe aller G-Beträge (das prüft BR-G-08), der Steuerbetrag ist 0 (BR-G-09), dazu gehört der Befreiungsgrund Ausfuhr (BR-G-10). Mehrere G-Gruppen fasst du zu einer zusammen. Belegschmied leitet die Aufschlüsselung automatisch aus den Positionsdaten ab, dort entsteht die Gruppe von selbst.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<!-- Zeile mit Kategorie G, aber im Steuerteil keine G-Gruppe -->
<ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  <ram:ApplicableTradeTax>
    <ram:CalculatedAmount>190.00</ram:CalculatedAmount>
    <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
    <ram:BasisAmount>1000.00</ram:BasisAmount>
    <ram:CategoryCode>S</ram:CategoryCode>
    <ram:RateApplicablePercent>19</ram:RateApplicablePercent>
  </ram:ApplicableTradeTax>
  <!-- verletzt BR-G-01: keine Aufschlüsselungsgruppe mit CategoryCode G -->
</ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
<ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  <!-- … S-Gruppe wie oben … -->
  <ram:ApplicableTradeTax>
    <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
    <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
    <ram:ExemptionReason>Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß §6 UStG</ram:ExemptionReason>
    <ram:BasisAmount>2500.00</ram:BasisAmount>
    <ram:CategoryCode>G</ram:CategoryCode>
    <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
  </ram:ApplicableTradeTax>
</ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>

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