BR-DEC-20EN 16931

BR-DEC-20: Umsatzsteuerbetrag je Kategorie mit mehr als zwei Nachkommastellen

Der Steuerbetrag einer USt-Aufschlüsselung (BT-117) darf höchstens zwei Nachkommastellen haben. Häufigster Auslöser: die Software schreibt das ungerundete Ergebnis aus Bemessungsgrundlage mal Steuersatz in die XML.

Regeltext im Prüfregelwerk

The allowed maximum number of decimals for the VAT category tax amount (BT-117) is 2.

BT-117

BR-DEC-20 gehört zur DEC-Serie der EN 16931: reine Formatprüfungen, die für jedes Betragsfeld höchstens zwei Nachkommastellen erlauben. Hier trifft es den Steuerbetrag in der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung.

Was die Regel prüft

BT-117 (BT = Business Term, das nummerierte Feld der Norm) ist der Umsatzsteuerbetrag einer Aufschlüsselungsgruppe, also etwa „19 % auf 1.037,44 EUR = 197,11 EUR". Dieser Wert darf maximal zwei Nachkommastellen haben. Geprüft wird die Schreibweise in der XML, nicht der rechnerische Wert: auch 197.110 mit angehängter Null fällt durch.

Die Formatregel ist das Gegenstück zur Rechenregel BR-CO-17, die inhaltlich verlangt: Steuerbetrag = Bemessungsgrundlage (BT-116) × Steuersatz (BT-119) / 100, kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Wer BR-DEC-20 sieht, hat die Rundung aus BR-CO-17 meist gar nicht erst durchgeführt.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

  • Die Software multipliziert Bemessungsgrundlage und Steuersatz und schreibt das rohe Ergebnis in die XML: 1.037,44 × 19 % ergibt 197,1136, nicht 197,11.
  • Gleitkomma-Arithmetik erzeugt Artefakte wie 197.11000000000001, obwohl rechnerisch alles stimmt.
  • Die Steuer wird pro Position berechnet und die ungerundeten Zwischenwerte werden aufsummiert, sodass die Summe wieder mehr als zwei Stellen hat.

So behebst du den Fehler

Runde den Steuerbetrag nach der Multiplikation kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen und schreibe erst dann in die XML. Prüfe anschließend zwei Folgeregeln: die Gleichung aus BR-CO-17 muss mit dem gerundeten Wert aufgehen, und die Summe aller BT-117 muss den Gesamtsteuerbetrag (BT-110) ergeben. Belegschmied gibt beim Erzeugen der XML alle Beträge fest mit zwei Nachkommastellen aus, der Fall tritt dort nicht auf.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<ram:ApplicableTradeTax>
  <!-- verletzt BR-DEC-20: Steuerbetrag mit vier Nachkommastellen -->
  <ram:CalculatedAmount>197.1136</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:BasisAmount>1037.44</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>S</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>19</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>
<ram:ApplicableTradeTax>
  <!-- korrekt: kaufmännisch auf Cent gerundet -->
  <ram:CalculatedAmount>197.11</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:BasisAmount>1037.44</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>S</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>19</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>

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