BR-Z-10EN 16931

BR-Z-10: Nullsatz-Aufschlüsselung darf keinen Befreiungsgrund tragen

Eine Steueraufschlüsselung mit Kategorie Z darf weder Befreiungsgrund-Text noch Befreiungsgrund-Code enthalten. Häufigster Auslöser: Verwechslung von Nullsatz (Z) und Steuerbefreiung (E).

Regeltext im Prüfregelwerk

A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) "Zero rated" shall not have a VAT exemption reason code (BT-121) or VAT exemption reason text (BT-120).

BG-23BT-118BT-120BT-121

BR-Z-10 ist die Spiegelregel zu BR-E-10: Wo die Befreiungs-Kategorie E einen Befreiungsgrund verlangt, verbietet die Nullsatz-Kategorie Z ihn ausdrücklich.

Was die Regel prüft

Eine Steueraufschlüsselung (BG-23, BG = Business Group, eine Feldgruppe der Norm) mit Kategorie Z („Zero rated") darf weder einen Befreiungsgrund als Freitext (BT-120, BT = Business Term) noch als Code (BT-121) enthalten. Die Logik der Norm: Z ist keine Befreiung. Die Leistung ist ganz normal steuerbar und steuerpflichtig, der Satz beträgt nur 0 %. Einen Grund für eine Befreiung, die es nicht gibt, darf die Rechnung deshalb nicht nennen.

In Deutschland ist Z vor allem für Photovoltaik-Anlagen nach §12 Abs. 3 UStG relevant. Steuerfreie Umsätze nach §4 UStG laufen über Kategorie E, Reverse Charge über AE, innergemeinschaftliche Lieferungen über K bzw. IC. Alle diese Kategorien verlangen einen Befreiungsgrund, nur Z nicht.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Fast immer steckt eine Kategorien-Verwechslung dahinter. Wer „0 % Steuer" mit „steuerfrei" gleichsetzt, wählt Z und trägt trotzdem einen Hinweis wie „steuerfrei nach §4 UStG" ein, weil er auf der Papierrechnung ja auch steht. Dann passt entweder die Kategorie nicht (gemeint war E) oder der Text ist überflüssig.

Der zweite Auslöser ist Software, die den Befreiungsgrund als globales Feld führt und ihn in jede Aufschlüsselung schreibt, egal welche Kategorie sie trägt. Bei gemischten Rechnungen landet der Text dann auch im Z-Block.

So behebst du den Fehler

Klär zuerst, was steuerlich vorliegt. Steuerfreier Umsatz nach §4 UStG: Kategorie auf E ändern und den Befreiungsgrund stehen lassen, er ist dort Pflicht (BR-E-10). Echter Nullsatz wie bei Photovoltaik: Kategorie Z ist richtig, dann lösch ram:ExemptionReason und ram:ExemptionReasonCode aus der Aufschlüsselung. Ein erläuternder Hinweis wie „Steuersatz 0 % gem. §12 Abs. 3 UStG" darf stattdessen als Rechnungsnotiz (BT-22) mitfahren.

XML-Beispiel: vorher und nachher

Die Z-Aufschlüsselung enthält einen Befreiungsgrund:

<!-- verletzt BR-Z-10: ExemptionReason bei Kategorie Z -->
<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:ExemptionReason>Steuerfreie Lieferung</ram:ExemptionReason>
  <ram:BasisAmount>9500.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>Z</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>

Korrigiert ohne Befreiungsgrund:

<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:BasisAmount>9500.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>Z</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>

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