BR-E-10EN 16931

BR-E-10: Steuerbefreiung ohne Angabe des Befreiungsgrunds

Die USt-Aufschlüsselung der Kategorie E (steuerbefreit) nennt weder einen Befreiungsgrund als Text noch als Code. Auf Papierrechnungen genügt der Hinweis im Fließtext, in der E-Rechnung braucht es das strukturierte Feld.

Regeltext im Prüfregelwerk

A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) "Exempt from VAT" shall have a VAT exemption reason code (BT-121) or a VAT exemption reason text (BT-120).

BG-23BT-118BT-120BT-121

BR-E-10 ist die letzte Regel der E-Serie und die einzige, die einen Freitext verlangt: den Grund der Steuerbefreiung. Die Parallelregeln anderer Kategorien sind BR-G-10 (Export) und BR-IC-10 (innergemeinschaftliche Lieferung).

Was die Regel prüft

Die Kategorie E steht für „Exempt from VAT": steuerbefreite Umsätze, in Deutschland typischerweise Befreiungen nach §4 UStG, etwa Heilbehandlungen oder bestimmte Vermietungsumsätze. Enthält die Umsatzsteuer-Aufschlüsselung (BG-23, ein Business-Group-Block der Norm EN 16931) eine Gruppe mit Kategorie-Code E (BT-118, BT = Business Term, das nummerierte Feld der Norm), muss diese Gruppe einen Befreiungsgrund tragen: entweder als Text (BT-120) oder als Code aus der VATEX-Codeliste (BT-121). Eines von beiden genügt.

Das deckt sich mit dem deutschen Rechnungsrecht: Auch §14 Abs. 4 UStG verlangt bei steuerfreien Leistungen einen Hinweis auf die Befreiung.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Der häufigste Fall: Der Befreiungshinweis steht als Fließtext auf der Rechnung, etwa in der Fußzeile oder einer Bemerkungszeile, aber nicht im strukturierten Feld der Steuergruppe. Für den Validator zählt nur das Feld in BG-23, nicht das Druckbild und nicht die allgemeine Rechnungsnotiz (BT-22).

Zweiter Fall: Die Software kennt das Feld schlicht nicht und schreibt die E-Gruppe nur mit Basis, Betrag und Satz. Bei Systemen, die aus einer Steuerschlüssel-Tabelle generieren, fehlt dann der hinterlegte Befreiungstext für den Schlüssel.

So behebst du den Fehler

Trag den Befreiungsgrund in der E-Gruppe ein, am einfachsten als Klartext in BT-120, z. B. „Steuerfreie Leistung gemäß §4 Nr. 14 UStG". Alternativ oder zusätzlich kannst du einen Code aus der VATEX-Liste in BT-121 setzen. Wichtig: Der Grund muss fachlich zu deiner Leistung passen, den konkreten Paragraphen kennt deine Buchhaltung oder dein Steuerberater. In Belegschmied hinterlegst du den Befreiungsgrund direkt an der Rechnung, er wandert automatisch in die Steuergruppe.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<!-- verletzt BR-E-10: Kategorie E ohne ExemptionReason und ohne ExemptionReasonCode -->
<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:BasisAmount>400.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>E</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>
<!-- korrigiert: Befreiungsgrund als Text (BT-120) -->
<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:ExemptionReason>Steuerfreie Heilbehandlung gemäß §4 Nr. 14 UStG</ram:ExemptionReason>
  <ram:BasisAmount>400.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>E</ram:CategoryCode>
  <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
</ram:ApplicableTradeTax>

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