Rechnungen so vorbereiten, dass alle Pflichtangaben auslesbar sind
Praktische Tipps, damit Belegschmied Ihre PDF sauber liest und die ZUGFeRD-XML komplett wird. Fehlerquellen, die Sie in einer Minute abstellen.
Kurze Antwort: Nutzen Sie eine Textbasis-PDF (kein Foto, kein Scan), setzen Sie pro Position eine eigene Zeile mit Menge, Einheit, Netto und Steuersatz, und bringen Sie die Pflichtangaben nach §14 UStG lesbar auf die Rechnung. Belegschmied erkennt den Rest zuverlässig.
Der häufigste Grund für eine gestoppte Rechnung ist nicht ein Bug im System, sondern eine PDF, in der wichtige Felder fehlen oder nur als Bild vorliegen. Die folgenden Punkte lösen die meisten Fälle vorab.
Pflichtangaben nach §14 UStG
Auf jeder Rechnung müssen stehen:
- Vollständiger Name und Anschrift von Leistenden und Leistungsempfänger.
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Fortlaufende Rechnungsnummer, eindeutig pro Kalenderjahr.
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Leistung.
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (kann mit Rechnungsdatum übereinstimmen).
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt, dazu der jeweilige Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
- Steuerbetrag je Steuersatz.
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge).
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Rechnung formell nicht ordnungsgemäß, unabhängig von Belegschmied. Sie wird auch beim Kunden ins Vorsteuer-Aus laufen.
PDF-Format: Textbasis, nicht Bild
Belegschmied liest den Text direkt aus dem PDF-Datenstrom. Wenn Ihre PDF ein reines Bild ist (etwa aus einem Scan oder als „PDF gedruckt aus einer Bildbearbeitung"), fehlt genau diese Textschicht. Das Modell sieht dann nur das Bild, und die Gegenprobe der Rechnungsnummer im PDF-Text entfällt. Das kostet Genauigkeit.
Woran erkennen Sie das? Öffnen Sie die PDF, drücken Sie Strg+F (Suchen) und tippen Sie einen Buchstaben. Wenn Sie in der PDF nichts markieren können und die Suche keine Ergebnisse findet, ist es ein Bild.
Lösung: aus dem Rechnungsprogramm heraus als „PDF" exportieren, nicht als Bild-Datei drucken.
Eine Position, eine Zeile
Für jede Position auf der Rechnung sollte in der PDF eine eigene, klar erkennbare Zeile stehen:
Wandanstrich Wohnzimmer 82,5 m² 18,50 € 1.526,25 €
Vermeiden Sie zusammengefasste Positionen wie „Materialien und Arbeit pauschal 2.400 €". Solche Sammelposten lassen sich zwar rechnen, verlieren aber die Einzelinformation, die die ZUGFeRD-XML gerne aufnimmt. Und Ihr Kunde kann sie im Streitfall nicht nachvollziehen.
Einheiten sauber ausschreiben
Belegschmied normalisiert Einheiten in die international standardisierten Codes (m² → MTK, Stück → H87, Stunde → HUR und so weiter). Damit das klappt, bleiben in Ihrer PDF am besten die geläufigen Kürzel: „Std.", „m²", „lfm", „Stk.", „kg", „l".
Kryptische Eigenkürzel wie „Einh." oder „Pos." kann Belegschmied nicht immer sicher zuordnen und lässt die Einheit im Zweifel weg. Das ist zwar rechnerisch kein Fehler, aber die XML verliert Informationsdichte.
Steuersatz je Position sichtbar
Wenn Sie mehrere Steuersätze in einer Rechnung mischen (7% Nebenleistungen zusammen mit 19% Hauptleistungen), sollte in jeder Zeile stehen, welcher Satz gilt:
Kaffee Espresso, 4 Tassen 4,00 € 7 % 4,28 €
Elektroinstallation Baustelle 380,00 € 19 % 452,20 €
Belegschmied kann Steuersätze auch aus der Steueraufschlüsselung am Ende ableiten, wird dann aber schnell unsicher, sobald sich Zeilenanzahl und Steuerübersicht nicht sauber matchen lassen.
Bankverbindung als eigener Block
IBAN und BIC gehören in einen klar abgesetzten Block, entweder unten rechts unter „Zahlungsziel" oder im Footer. Wenn IBAN und Kontoinhaber in getrennten Zeilen stehen, ohne Layout-Trick, erkennt Belegschmied sie zuverlässig.
Leistungszeitraum bei laufenden Leistungen
Bei Wartungsverträgen, Abo-Rechnungen und ähnlichem gehört ein Leistungszeitraum auf die Rechnung, nicht nur ein Lieferdatum:
Leistungszeitraum: 01.06.2026 bis 30.06.2026
Ohne Zeitraum nimmt Belegschmied das Rechnungsdatum als Lieferdatum, was bei laufenden Leistungen falsch ist.
Reverse Charge und §13b UStG kenntlich machen
Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern, bei ausländischen Kunden mit gültiger USt-IdNr. und in einigen weiteren Fällen wechselt die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Auf der Rechnung braucht es dann:
- Kein Steuerausweis (kein „19 % USt").
- Ein klarer Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG" oder „Reverse Charge".
Belegschmied setzt in der ZUGFeRD-XML dann das entsprechende Kennzeichen. Fehlt der Hinweis, weiß die Automatik nicht, ob es sich um vergessene Steuer oder um Reverse Charge handelt, und pausiert die Rechnung.
Wenn etwas nicht klappt
- „Netto plus Steuer ergibt nicht Brutto" in der Freigabe. Meistens Rundungsdifferenzen bei mehreren Positionen. Setzen Sie die Rundung im Rechnungsprogramm auf „mathematisch, 2 Nachkommastellen".
- „Einheit unbekannt". Ihre Einheit war ein Eigenkürzel. Ersetzen Sie sie auf der Rechnung durch das übliche Kürzel oder geben Sie den Standard-Code in Einstellungen → LLM-Hinweise an.
- „Rechnungsnummer nicht eindeutig". Ihre Rechnungsnummern wiederholen sich im Jahr. Nutzen Sie ein Muster wie
2026-0142mit Jahr davor, dann bleiben sie eindeutig.
Nächster Schritt: E-Rechnungen direkt in Belegschmied erstellen, wenn Sie das Rechnungsprogramm ganz sparen wollen.
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Geschrieben von Emilio Irmscher, Gründer von Belegschmied. Über den Autor