Belegschmied
BR-E-01EN 16931

BR-E-01: Steuerbefreite Positionen ohne USt-Aufschlüsselung der Kategorie E

Die Rechnung enthält Positionen, Nachlässe oder Zuschläge mit der USt-Kategorie E (steuerbefreit), aber keine oder mehrere zugehörige Aufschlüsselungsgruppen. Verlangt ist genau eine.

Regeltext im Prüfregelwerk

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25), a Document level allowance (BG-20) or a Document level charge (BG-21) where the VAT category code (BT-151, BT-95 or BT-102) is “Exempt from VAT” shall contain exactly one VAT breakdown (BG-23) with the VAT category code (BT-118) equal to "Exempt from VAT".

BG-25BG-20BG-21BT-151BT-95BT-102BG-23BT-118

BR-E-01 ist die Einstiegsregel der E-Serie: Sie stellt sicher, dass steuerbefreite Beträge im Steuerteil der Rechnung überhaupt auftauchen. Die Detailprüfungen (Steuersatz, Summen, Befreiungsgrund) übernehmen BR-E-05 bis BR-E-10.

Was die Regel prüft

Die Kategorie E steht für „Exempt from VAT": steuerbefreite Umsätze, in Deutschland typischerweise Befreiungen nach §4 UStG. Sobald irgendwo in der Rechnung diese Kategorie vorkommt, sei es an einer Rechnungsposition (BT-151; BT = Business Term, das nummerierte Feld der Norm EN 16931), einem Nachlass auf Dokumentebene (BT-95) oder einem Zuschlag auf Dokumentebene (BT-102), muss die Umsatzsteuer-Aufschlüsselung (BG-23) genau eine Gruppe mit dem Kategorie-Code E (BT-118) enthalten. Nicht null, nicht zwei: genau eine.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Der häufigste Auslöser: Die Software baut die Aufschlüsselung nur aus den vorkommenden Steuersätzen (19 %, 7 %) auf und übergeht Positionen mit 0 %, weil dort „keine Steuer anfällt". Die E-Positionen stehen dann in der Rechnung, aber im Steuerteil fehlt ihre Gruppe.

Zweiter Fall: Es gibt versehentlich zwei E-Gruppen, etwa weil ein Konverter pro Position eine eigene Aufschlüsselungszeile schreibt statt gleiche Kategorien zusammenzufassen. Auch das verletzt die Regel, denn pro Kategorie-Satz-Kombination ist nur eine Gruppe zulässig.

So behebst du den Fehler

Leg im Steuerteil genau eine Aufschlüsselungsgruppe mit Kategorie E an: Bemessungsgrundlage ist die Summe aller E-Beträge, der Steuerbetrag ist 0, dazu gehört ein Befreiungsgrund (sonst folgt BR-E-10). Gibt es mehrere E-Gruppen, fasse sie zu einer zusammen. Belegschmied leitet die Aufschlüsselung automatisch aus den Positionsdaten ab, dort entsteht die Gruppe von selbst.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<!-- Position mit Kategorie E, aber im Steuerteil nur die S-Gruppe -->
<ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  <ram:ApplicableTradeTax>
    <ram:CalculatedAmount>190.00</ram:CalculatedAmount>
    <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
    <ram:BasisAmount>1000.00</ram:BasisAmount>
    <ram:CategoryCode>S</ram:CategoryCode>
    <ram:RateApplicablePercent>19</ram:RateApplicablePercent>
  </ram:ApplicableTradeTax>
  <!-- verletzt BR-E-01: keine Aufschlüsselungsgruppe mit CategoryCode E -->
</ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
<ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  <!-- … S-Gruppe wie oben … -->
  <ram:ApplicableTradeTax>
    <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
    <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
    <ram:ExemptionReason>Steuerfreie Leistung gemäß §4 UStG</ram:ExemptionReason>
    <ram:BasisAmount>250.00</ram:BasisAmount>
    <ram:CategoryCode>E</ram:CategoryCode>
    <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
  </ram:ApplicableTradeTax>
</ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>

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Gepflegt von Emilio Irmscher, Gründer von Belegschmied. Über den Autor