BR-O-10EN 16931

BR-O-10: Begründung für nicht steuerbaren Umsatz fehlt

Eine Steueraufschlüsselung mit Kategorie O (nicht steuerbar) braucht einen Befreiungsgrund als Text oder Code. Meist bleibt das Feld leer, weil die Software es nur für Kategorie E kennt.

Regeltext im Prüfregelwerk

A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) " Not subject to VAT" shall have a VAT exemption reason code (BT-121), meaning " Not subject to VAT" or a VAT exemption reason text (BT-120) " Not subject to VAT" (or the equivalent standard text in another language).

BG-23BT-118BT-120BT-121

Wer die Kategorie O (Not subject to VAT, nicht steuerbar) verwendet, muss dem Empfänger sagen, warum keine Steuer anfällt. BR-O-10 verlangt diese Begründung im Summenblock der Rechnung.

Was die Regel prüft

Jede Steueraufschlüsselung (BG-23, der Summenblock je Steuerkategorie) mit dem Kategorie-Code O (BT-118) muss entweder einen Befreiungsgrund als Freitext (BT-120) oder als Code (BT-121) enthalten. BT steht für Business Term, das nummerierte Feld der Norm. Für O ist als Code VATEX-EU-O aus der VATEX-Codeliste vorgesehen. Dieselbe Pflicht gilt spiegelbildlich bei steuerbefreiten Umsätzen (Kategorie E, geprüft von BR-E-10), während sie bei der Standardkategorie S sogar verboten ist (BR-S-10).

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Viele Programme kennen das Feld Befreiungsgrund nur im Formular für steuerbefreite Rechnungen. Wird eine Position stattdessen als nicht steuerbar markiert, schreibt die Software die O-Aufschlüsselung ohne Begründung, und der Validator lehnt ab.

Zweiter Auslöser: Der Grund steht als Fußnote oder Freitextnotiz auf der Rechnung, aber nicht als strukturiertes Feld in der Aufschlüsselung. Für den Validator zählt nur BT-120 oder BT-121, nicht der Sichtbeleg.

So behebst du den Fehler

Trag in der O-Aufschlüsselung einen kurzen Grund ein, zum Beispiel „Nicht der Umsatzsteuer unterliegend" oder konkreter „Echter Schadensersatz, kein Leistungsaustausch". Alternativ oder zusätzlich der Code VATEX-EU-O. Ein Feld genügt, beide zusammen sind zulässig. In Belegschmied setzt du die Steuerkategorie am Dokument, den Befreiungsgrund fragt das System bei O und E verpflichtend ab, bevor die Rechnung erzeugt wird.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<!-- verletzt BR-O-10: Kategorie O ohne Befreiungsgrund -->
<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:BasisAmount>250.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>O</ram:CategoryCode>
</ram:ApplicableTradeTax>
<!-- korrigiert: Grund als Text und Code ergänzt -->
<ram:ApplicableTradeTax>
  <ram:CalculatedAmount>0.00</ram:CalculatedAmount>
  <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
  <ram:ExemptionReason>Nicht der Umsatzsteuer unterliegend</ram:ExemptionReason>
  <ram:ExemptionReasonCode>VATEX-EU-O</ram:ExemptionReasonCode>
  <ram:BasisAmount>250.00</ram:BasisAmount>
  <ram:CategoryCode>O</ram:CategoryCode>
</ram:ApplicableTradeTax>

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