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E-Rechnung erstellen: Anleitung für Handwerk & KMU

E-Rechnungen erstellen leicht gemacht: ZUGFeRD & XRechnung erklärt, Pflicht ab 2027/2028, praktische Tipps für Handwerksbetriebe.

B
Belegschmied-Team
11. Juli 2026

E-Rechnung – Praktischer Leitfaden für Handwerk und kleine B2B-Unternehmen

E-Rechnung ist ab 2027/2028 keine Kür mehr, sondern Pflicht — und für viele Handwerksbetriebe und kleine B2B-Unternehmen die erste echte Berührung mit strukturierten Rechnungsdaten. Dieser Leitfaden erklärt ohne Marketing-Nebel, was eine E-Rechnung wirklich ist, wer wann umstellen muss und wie du E-Rechnungen erstellst, ohne deine gewohnte Arbeitsweise über den Haufen zu werfen.

Die Grundlagen: Was ist eine E-Rechnung wirklich?

EN 16931 und ZUGFeRD

Eine E-Rechnung ist keine PDF, die man per E-Mail schickt. Sie ist eine Rechnung mit strukturierten Daten, die eine Maschine auslesen kann — Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz, IBAN, alles in klar definierten Feldern nach dem europäischen Standard EN 16931.

ZUGFeRD ist die deutsche Umsetzung dieses Standards. Der Clou: Es kombiniert eine sichtbare PDF (die du und dein Kunde wie gewohnt lesen können) mit einer eingebetteten XML-Datei (die die Software des Empfängers ausliest). Zwei Ebenen, eine Datei.

XRechnung vs. ZUGFeRD – Wann brauche ich welches Format?

XRechnung ist ein reines XML-Format, das für öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen) vorgeschrieben ist. ZUGFeRD ist das praktischere Format für den B2B-Alltag, weil die menschenlesbare PDF gleich mitkommt. Für den normalen Handwerksbetrieb ohne Behördenaufträge ist ZUGFeRD die pragmatischere Wahl. Details dazu im Vergleich ZUGFeRD oder XRechnung.

Warum eine normale PDF nicht ausreicht (und wann doch)

Seit dem 01.01.2025 gilt eine reine PDF-Datei rechtlich nicht mehr als E-Rechnung — es fehlt die strukturierte Datenebene. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Rechnungen an Privatkunden (B2C) und bestimmte steuerfreie Leistungen. In diesen Fällen darf eine klassische PDF bleiben.

Die gesetzliche Verpflichtung: Wer muss wann umsteigen?

Versandpflicht ab 2027 und 2028

Die Fristen richten sich nach dem Vorjahresumsatz:

  • Ab 01.01.2027: Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (2026) müssen E-Rechnungen versenden.
  • Ab 01.01.2028: Alle übrigen Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Welche Frist für dich gilt, klärt der Beitrag E-Rechnung-Pflicht 2027 oder 2028.

Empfangspflicht seit 01.01.2025 – Das unterschätzte Risiko

Diesen Punkt übersehen viele: Empfangen musst du E-Rechnungen bereits jetzt. Seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen — auch der Ein-Mann-Betrieb — E-Rechnungen annehmen können. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht formal, aber eine XRechnung-XML im Postfach ist ohne Viewer unlesbar. Wie du das sauber löst, steht in E-Rechnungen empfangen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht jeder muss dasselbe: Kleinunternehmer (§19 UStG) sind von der Versandpflicht weitgehend befreit, müssen aber empfangen können. Auch steuerfreie Leistungen, B2C-Verkäufe und Kleinbeträge bis 250 € fallen raus. Den vollständigen Überblick gibt es unter Alle Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.

Branchenspezifische Anforderungen

Die Grundpflicht ist überall gleich, die Details unterscheiden sich:

  • Handwerk (Maler, Tischler, SHK, Elektrik, Dach, Bau, GaLaBau, Kfz): häufige Stornierungen, Nachbestellungen, baugewerbliche Leistungen mit §13b UStG.
  • Anwaltskanzleien: Honorarrechnungen nach §9 RVG, Frage nach elektronischer Signatur.
  • Arzt-/Zahnarztpraxen: steuerfreie Heilbehandlungen vs. steuerpflichtige IGeL-Leistungen, DSGVO.
  • Steuerberater: Doppelrolle als Betroffene und als Berater der Mandanten.

E-Rechnungen ohne Workflow-Umbruch: Der CC-Workflow

Bestehende Arbeitsweise beibehalten

Der größte Irrtum: „Ich muss jetzt eine neue Software lernen." Musst du nicht. Wenn du deine Rechnungen in Word, Excel oder deinem gewohnten Programm schreibst, kann diese PDF die Grundlage der E-Rechnung bleiben. Wie das mit Word konkret läuft, zeigt E-Rechnung erstellen mit Word.

Der CC-Workflow Schritt für Schritt

Das Prinzip ist simpel:

  1. Du schreibst deine Rechnung wie immer und hängst die PDF an eine E-Mail an deinen Kunden.
  2. Du setzt eine Belegschmied-Adresse in CC.
  3. Rund 90 Sekunden später wird aus deiner PDF automatisch eine EN-16931-konforme ZUGFeRD-Rechnung erzeugt und zugestellt — parallel läuft die GoBD-Archivierung.

Dein gewohnter Ablauf bleibt unangetastet. Mehr dazu unter Automatisch E-Rechnungen versenden.

Warum klassische E-Rechnungs-Software oft überfordert

Große ERP- und Buchhaltungssysteme erzwingen Prozessänderungen, kosten Einrichtungszeit und haben eine steile Lernkurve. Für einen Betrieb mit 20 Rechnungen im Monat ist das häufig Overkill.

Tools und Lösungen im Vergleich

Kostenlose Online-Tools – Grenzen und Fallstricke

Kostenlose Generatoren (z. B. PDF24, XRechnung-Formulare) eignen sich für den Einzelfall: Daten eintippen, Datei herunterladen, fertig. Für regelmäßige Nutzung bedeutet das aber Handarbeit bei jeder Rechnung — kein Archiv, keine Automatik, nicht skalierbar. Was kostenlos wirklich geht, steht in PDF in E-Rechnung umwandeln.

Standard-Software (DATEV, Lexware)

Sinnvoll, wenn du ohnehin eine tiefe Buchhaltungsintegration brauchst und Personal für die Einrichtung hast. Für kleine Betriebe steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Spezialisierte Lösungen für automatische Konvertierung

Layer-Lösungen wie Belegschmied setzen an einer anderen Stelle an: Sie automatisieren die Konvertierung, ohne den Workflow zu ändern, archivieren revisionssicher und validieren jede Rechnung. Der ehrliche Dreiervergleich steht in Welche Lösung passt zu welchem Betrieb?.

Was kostet was?

Faustregel: Kostenlos = zeitaufwändig und manuell. Kostenpflichtig = Zeitersparnis plus rechtliche Sicherheit. Ab etwa 20 Rechnungen im Monat rechnet sich Automatisierung meist schon über die eingesparte Arbeitszeit — vom vermiedenen Compliance-Risiko ganz abgesehen.

Von der PDF zur strukturierten E-Rechnung

Wie die Umwandlung funktioniert

Die Rechnungsfelder werden aus der PDF extrahiert, in XML nach EN 16931 überführt und in die PDF/A-3 eingebettet. Anschließend läuft die Validierung. Fehlerquellen: handschriftliche Angaben, rein grafisch eingebettete Beträge oder schlecht gescannte Dokumente — Daten müssen maschinell lesbar sein.

Validierung – ist meine E-Rechnung korrekt?

EN 16931 kennt eine große Zahl von Prüfregeln. Entscheidend ist, was bei einem Fehler passiert: Eine gute Lösung stoppt bei Unklarheiten und meldet den Fehler, statt eine falsche Summe still durchzuwinken. Wer selbst prüfen will, kann das kostenlose E-Rechnung-Validierungstool nutzen.

Häufige Fehlerklassen

Typische Stolpersteine: fehlende Steuernummer oder USt-IdNr., ungültige IBAN, abweichende Summen zwischen Positionen und Gesamtbetrag, falsche Datums- oder Währungsformate. Die fünf häufigsten Fallen zeigt EN-16931-Fallstricke bei Handwerker-Rechnungen.

ZUGFeRD-Fallen: Wenn PDF und XML sich widersprechen

Die gefährlichste Falle: In der sichtbaren PDF steht ein anderer Betrag als in der eingebetteten XML. Die Empfänger-Software liest die XML — und die zählt rechtlich. Weicht sie von der PDF ab, ist die Rechnung fehlerhaft. Mehr dazu unter ZUGFeRD-Falle: PDF vs. XML.

Archivierung und Revisionssicherheit

GoBD-Anforderungen

E-Rechnungen müssen nach GoBD aufbewahrt werden: 10 Jahre, unverändert, mit Audit-Trail und nachweisbarer Integrität (etwa über SHA-256-Hashing), begleitet von einer Verfahrensdokumentation.

Warum „einfach in den Ordner speichern" nicht reicht

Ein Windows-Ordner beweist keine Unveränderbarkeit. Bei einer Betriebsprüfung musst du nachweisen können, dass die Rechnung seit dem Versand nicht angetastet wurde — sonst drohen Beanstandungen. Wie das automatisch geht, steht in E-Rechnungen automatisch GoBD-konform archivieren.

Aufbewahrungsfristen nach Rechnungsart

Geschäftsrechnungen: 10 Jahre. Stornierungs- und Korrekturrechnungen: dieselbe Frist wie das Original. Exportrechnungen: je nach Fall zusätzliche Nachweispflichten.

Praxis-Szenarien aus dem Handwerk

„Was, wenn die Umwandlung fehlschlägt?" Du bekommst eine Fehlerbenachrichtigung mit Validierungsbericht, der genau zeigt, was klemmt. Dann korrigierst du die PDF und schickst sie erneut — statt eine falsche Rechnung blind rauszujagen.

„Kann ich meine alten Word-Vorlagen weiternutzen?" Ja. Voraussetzung: Die relevanten Daten müssen extrahierbar sein, also nicht handschriftlich oder als Bild. Siehe Von Word zur E-Rechnung — automatisch.

„Ich versende 100+ Rechnungen im Monat." Dann lohnt sich Batch-Verarbeitung oder eine API-Anbindung an dein Warenwirtschaftssystem.

Stornierungen und Korrekturen: EN 16931 unterscheidet zwischen Stornorechnung, Gutschrift und Korrekturrechnung — das ist nicht dasselbe. Der Unterschied wird in E-Rechnung stornieren erklärt.

Reverse Charge: Bei §13b-Fällen (etwa Bauleistungen) muss die Steuerschuldnerschaft korrekt im XML abgebildet sein. Details unter Reverse Charge in der E-Rechnung.

Branchenspezifische Besonderheiten

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