Belegschmied
BR-AE-04EN 16931

BR-AE-04: Zuschlag mit Reverse Charge, aber USt-IdNr. fehlt

Ein Zuschlag auf Dokumentebene (z. B. Anfahrtspauschale) trägt die Steuerkategorie AE, aber die USt-IdNr. von Verkäufer oder Käufer fehlt in der Rechnung.

Regeltext im Prüfregelwerk

An Invoice that contains a Document level charge (BG-21) where the Document level charge VAT category code (BT-102) is "Reverse charge" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63) and the Buyer VAT identifier (BT-48) and/or the Buyer legal registration identifier (BT-47).

BG-21BT-102BT-31BT-32BT-63BT-48

Das Gegenstück zu BR-AE-03, nur für Zuschläge statt Nachlässe: Berechnet eine Reverse-Charge-Rechnung eine Anfahrtspauschale, Fracht- oder Entsorgungskosten als Zuschlag auf Dokumentebene, gelten dafür dieselben Identifikationspflichten.

Was die Regel prüft

Trägt ein Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21; BT und BG sind die nummerierten Felder und Feldgruppen der Norm EN 16931) im Feld BT-102 den Steuerkategorie-Code AE (Reverse Charge, Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG), muss die Rechnung die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31, ersatzweise Steuernummer BT-32 oder USt-IdNr. des Steuervertreters BT-63) und die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) enthalten. Bei Reverse Charge meldet und schuldet der Käufer die Steuer, dafür braucht das Finanzamt beide Nummern.

Warum sie in der Praxis fehlschlägt

Typisch ist die Kombination aus zwei Dingen: Die Software ordnet dem Zuschlag automatisch dieselbe Steuerkategorie zu wie den Positionen (bei einer §13b-Rechnung also AE), und die USt-IdNr. des Kunden ist in den Stammdaten nicht gepflegt, weil sie bei normalen 19-%-Rechnungen nie verlangt wird.

Der Fehler kommt fast nie allein: Sobald die Käufer-USt-IdNr. fehlt, melden die parallelen Prüfungen BR-AE-02 (Rechnungszeilen) und BR-AE-03 (Nachlässe) mit, sofern die Rechnung solche Elemente mit AE enthält. Eine Ursache, mehrere Meldungen.

So behebst du den Fehler

Trage die USt-IdNr. des Kunden in dessen Stammdaten ein, damit sie als BT-48 in die XML gelangt, und prüfe, dass deine eigene USt-IdNr. als BT-31 mitgeht. Hat der Kunde keine USt-IdNr., ist Reverse Charge in der Regel gar nicht der richtige Steuerfall; dann gehört die Rechnung mit normalem Steuersatz gestellt.

XML-Beispiel: vorher und nachher

<!-- verletzt BR-AE-04: Zuschlag mit AE, Rechnung ohne Käufer-USt-IdNr. -->
<ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
  <ram:ChargeIndicator><udt:Indicator>true</udt:Indicator></ram:ChargeIndicator>
  <ram:ActualAmount>80.00</ram:ActualAmount>
  <ram:Reason>Anfahrtspauschale</ram:Reason>
  <ram:CategoryTradeTax>
    <ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
    <ram:CategoryCode>AE</ram:CategoryCode>
    <ram:RateApplicablePercent>0</ram:RateApplicablePercent>
  </ram:CategoryTradeTax>
</ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge>
<!-- Zuschlag unverändert, zusätzlich beide USt-IdNrn. im Parteien-Block -->
<ram:SellerTradeParty>
  <!-- … -->
  <ram:SpecifiedTaxRegistration>
    <ram:ID schemeID="VA">DE123456789</ram:ID>
  </ram:SpecifiedTaxRegistration>
</ram:SellerTradeParty>
<ram:BuyerTradeParty>
  <!-- … -->
  <ram:SpecifiedTaxRegistration>
    <ram:ID schemeID="VA">DE987654321</ram:ID>
  </ram:SpecifiedTaxRegistration>
</ram:BuyerTradeParty>

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Gepflegt von Emilio Irmscher, Gründer von Belegschmied. Über den Autor